• Hundeverband für Deutschland

    Kompetent - Kritisch - Unabhängig

  • Hundeerziehung mit System

    ohne Mitgliedschaft

  • Hundeausbildung seit 1999

    ohne Sprache - ohne Gewalt - ohne Hilfsmittel

Satzung und Prüfungsordnung

Satzung des DGHV - Deutscher Gebrauchshundeverband

Hundeverband für Deutschland

§1     Name und Sitz

Der Verband führt den Namen: Deutscher Gebrauchshundeverband

Er hat seinen Sitz in 59368 Werne a. d. Lippe

§2     Das Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Verbandes ist das Kalenderjahr

§3     Zweck des Verbandes

Der Deutsche Gebrauchshundeverband ist die unabhängige Vereinigung von Hundeschulen, Hundesportvereinen und Hundetrainern

Der Deutsche Gebrauchshundeverband hat sich zum Ziel gesetzt:

Förderung der artgerechten und tierschutzgemäßen Erziehung, Haltung und Ausbildung von Hunden und dem verhaltensgerechten Umgang mit Hunden.
Das Berufsbild des Gebrauchshundeausbilders in Deutschland zu etablieren und zu fördern.

Die Fortbildung seiner Mitglieder in Form von Seminaren, Ausbildungen und Fortbildungen zu fördern.
Die Umsetzung artgerechter und tierschutzgemäßer Trainingsmethoden für Hunde im Sinne des Tierschutzgesetzes § 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 8f

§4     Hundeerziehung und Ausbildung

Unsere Verpflichtung ist der hilfsmittelfreie, gewaltlose und sprachfreie Umgang mit dem Hund. Ganzheitliche Akzeptanz und Respekt gegenüber der Natur des Hundes, leiten alle unsere Entscheidungen. Unser Ziel ist ein flächendeckendes Netzwerk aus kompetenten Hundetrainern, die auf Gewalt und Starkzwang in der Hundeausbildung verzichten und somit tierschutzwidrige Trainingsmethoden in der Hundeszene verringern.

Alle Mitglieder des Verbandes verpflichten sich grundsätzlich, in der Tätigkeit am Hund keine Sprache, keine Hilfsmittel, keine Handzeichen, keine Bestrafung, kein Leinenruck, kein Nackenschütteln, keinen Schnauzengriff, keinen Alphawurf, kein Ignorieren, keine Desensibilisierung, kein Kopfhalfter, kein Futterdummy, keine Stachelhalsbänder, keine Stromhalsbänder, keine Laufgeschirre, keine Wurfdiscs, keine Sprühhalsbänder, keine Snackballs, keine Beinleinen, keine klassische und operante Konditionierung, kein Nein! Aus! Pfui!, keine Rütteldose, keinen Klicker, keine Wasserpistolen, keine Futtersuchspiele, keine Reizangel, kein Ablenken und Locken mit Futter, kein Ballwerfen, keine Schläge und Tritte zu verwenden.

Die Deutsche Hundewelten kann mit der Durchführung von Seminaren, Fortbildungen und Ausbildungen im Sinne unserer Satzung beauftragt werden.

Prüfungsordnung:

DGHV (PO) Begleithundeprüfung/Gebrauchshundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung für den Hundehalter inkl. Verkehrssicherheitsprüfung( PO/BH-GH) 

Die nachstehenden Regelungen treten ab 01. Januar 2010 in Kraft

Alle Prüfungen und Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf Durchführung den Grundsätzen des DGHV. Die Art der Vorführung und Beurteilung ist nachstehend genauer beschrieben. Die Vorschriften sind für alle Beteiligten bindend und alle Teilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen. Abnahmeberechtigt für alle Prüfungen sind ausschließlich DGHV Leistungsrichter, die hierfür von der Hauptgeschäftsstelle/Geschäftsstelle autorisiert sind und hierfür Zusatzausbildung Geprüfter Leistungsrichter und/oder -Geprüfter Sachverständiger für das Hundewesen absolviert haben. Der Prüfungsaufbau darf ausschließlich vom DGHV zertifizierten Gebrauchshundeausbildern (GHA) durchgeführt werden. Prüfungsergebnisse sind in den entsprechenden Leistungsnachweisheften zu vermerken. Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der Prüfung sind den Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben. Die Mitgliedsvereine bzw. zertifizierten Gebrauchshundeausbilder sind an diese Rahmenbestimmungen gebunden.

Allgemeine Bestimmungen

Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung nach den Regelungen des DGHV erfolgreich abgelegt haben. Teilnehmer, die erstmalig die BHP absolvieren wollen, müssen den entsprechenden Nachweis der Sachkunde erbringen und haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden LR zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit ihrem Hund im praktischen Teil geprüft werden können. Für die Abnahmeprüfungen der einzelnen Sparten muss eine BHP nachgewiesen werden. Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter für die BHP beträgt 14 Wochen.

Um eine Leistungsprüfung durchführen zu können, müssen mindestens 5 Hunde in der Prüfung vorgeführt werden. Ist die Begleithundeprüfung mit anderen Sparten kombiniert, so haben mindestens 5 Teilnehmer BHP (Begleithundeprüfung), GHP (Gebrauchshundeprüfung), RHP (Rettungshundeprüfung), SUHP (Suchhundeprüfung), SHP (Schutzhundeprüfung) an den Start zu gehen. Die zulässige Teilnehmerzahl an einem Prüfungstag für einen Leistungsrichter (LR) variiert von 10 bis zu 15 Teilnehmern und richtet sich nach der Anzahl der zu prüfenden Abteilungen, die die Anzahl 30 nicht überschreiten darf.

Disziplinarrecht

Der Veranstaltungsleiter ist für die Gewährung von Ordnung und Sicherheit im gesamten Veranstaltungsgelände verantwortlich. Der Leistungsrichter ist berechtigt, bei Nichtbeachtung von Ordnung und Sicherheit, die Veranstaltung zu unterbrechen oder zu beenden. Grobe Verstöße des HF gegen diese Rahmenbestimmungen, gegen die PO, gegen die Regeln des Tierschutzgesetzes und gegen die guten Sitten können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Der LR hat in diesen Fällen an die zuständigen Verbands-/ Vereinsgremien eine Meldung abzugeben. Von dort wird von den Beteiligten eine Stellungnahme angefordert, die dann zum Beschluss über eine Disziplinarstrafe führen kann. Das Urteil des LR ist unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem Urteil kann die Verweisung vom Hundesportgelände und evtl. weitere Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen. In begründeten Fällen, die sich nicht auf Tatsachenentscheidungen, sondern auf Regelverstöße des LR beziehen, ist eine Beschwerde möglich. Diese Beschwerde ist in schriftlicher Form bei zuständigen Verband / Verein einzureichen. Sie kann nur über die Veranstaltungsleitung eingereicht werden und muss von dem Beschwerdeführer, dem DGHV und einem weiteren Zeugen unterschrieben sein. Diese Beschwerde ist innerhalb von 8 Tagen nach der Veranstaltung vorzulegen. Aus der Anerkennung einer solchen Beschwerde leitet sich kein Anspruch auf Revidierung des Leistungsrichter-Urteils ab. Videoaufzeichnungen gelten nicht als Beweise.

Verkehrssicherheitstraining im DGHV

Es ist verboten Hunde unbeaufsichtigt frei umherlaufen zu lassen, diese dürfen im freien Gelände max. 50 m in geschlossenen Ortschaften (wenn keine Leinenpflicht) max. 20 m von der Aufsichtsperson entfernt sein. Leinenzwang besteht grundsätzlich bei Umzügen, in Aufzügen und sonstigen Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen. Insbesondere in Gaststätten, Parks, Gärten, Grünanlagen, Sportanlagen, Zeltplätzen, Friedhöfen, Märkten und Messen. Ein Mitnahmeverbot für Hunde besteht in Kirchen, Schulen und Krankenhäusern sowie in Theatern, Lichtspielhäusern, Konzerten, Vortrags-Versammlungsräumen, Kinderspielplätzen, Liegewiesen, Badeanstalten. Außerhalb des befriedeten Besitztums müssen Hunde die frei laufen ein Halsband tragen auf dem Name und Wohnungsanschrift des Eigentümers oder Halters angebracht sind. Hunde müssen sich im Wald und auf Waldwegen im Einflussbereich des Hundehalters bewegen. Aus Rücksicht auf wildlebende Tiere sollten die Wege innerhalb eines Waldes nicht verlassen werden. In einem Jagdbezirk dürfen Hunde niemals unbeaufsichtigt sein. Hunde die in einem Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung Ihres Herrn angetroffen werden, dürfen getötet werden.

Prüfungsbereiche DGHV

Zulassungsalter Hund / Zulassung Leistungsrichter
Begleithundprüfung (BHP) 14 Wochen
Gebrauchshundprüfung (GHP) 6 Monate (setzt eine erfolgreiche BHP voraus)
Schutzhundprüfung (SHP) 12 Monate
Sporthundeprüfung (SpHP) 12 Monate
Geprüfter Leistungsrichter (GLR) 1 Jahr Ausbilder aktiv im DGHV 

Begleithundeprüfung/Hundeführerschein (BHP): Gesamtpunktzahl = 100
Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen
Trächtige Hündinnen sind von der Prüfung ausgeschlossen
Läufige Hündinnen absolvieren die Prüfung zum Schluss
Vor Beginn der Prüfung sind Impfpass und Versicherungsnachweis vorzulegen
Das Zulassungsalter beträgt 14 Wochen.
Die Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine Frist gebunden
Zum Bestehen der Prüfung müssen mindestens 75% (75 Punkte)

Halsbandpflicht / Mitführen der Führleine:

Aus versicherungstechnischen Gründen hat der Hundeführer (HF) während des gesamten Prüfungsablaufs eine Führleine mitzuführen. Der mitgeführte Hund hat eine feste jedoch locker umliegende Halsung zu tragen. Das Halsband darf nicht mit schmerzauslösenden Mitteln/Gegenständen versehen sein. Zug-/Würge-/Stachelhalsbänder sowie so genannte „Zeckenhalsbänder“ sind nicht zulässig. Festgestellte Gliederhalsbänder sind wünschenswert. Der Hundeführer (HF) erscheint mit angeleintem Hund und meldet sich in Grundstellung unter Nennung seines Namens und des Namens des Hundes beim LR (Leistungsrichter) an und nach

Allgemeine Prüfungsregeln:

Jede Prüfung beginnt und endet mit der Grundstellung
Hund kann links oder rechts vom HF geführt werden. Die Führseite darf während der Prüfung nicht gewechselt werden sofern es nicht eine Prüfungssequenz verlangt (Hand).
Der LR (Leistungsrichter) gibt ggf. Anweisung zu Beginn einer Übung. Die einzelnen Sequenzen sind unaufgefordert an den jeweiligen Richtpunkten zu zeigen. Der Ablauf kann variabel gestaltet oder vom LR vorgegeben werden.
Das Loben des Hundes durch Futter/Handbestätigung ist grundsätzlich erlaubt, darf jedoch den Prüfungsfluss nicht beeinträchtigen. Eine Unterbrechung führt zum Punktabzug.
Zwischen den Übungen muss der Hund bei Fuß geführt werden.
Bei allen Prüfungen sind Körpersprache (K) vorgegeben.
Verbale Kommandos sind nicht zulässig.
Weitere Hilfsmittel wie z.B. Spielzeug, Dummys, Pfeifen etc. sind nicht zulässig.
Fehlverhalten in den Prüfungssequenzen führt zum Punktabzug.
Verlässt der Hund das Prüfungsareal, führt dies zum Ausschluss.
Inhalt + Punkte 100: 
Praxisvorbereitung 5 P / Unbefangenheitsprobe 10 P. / BHP/GHP 60 Punkte / Verkehrsteil 25 P.

Unbefangenheitsprobe:

Vor der Zulassung zu einer Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen. Die Beurteilung erfolgt auch während der gesamten Prüfung. Hunde, welche die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind von der weiteren Prüfung auszuschließen. Zeigt ein Hund, auch wenn er die Unbefangenheitsprobe vor der Prüfung bestanden hat, im Laufe der Prüfung Wesensmängel, kann der LR den Hund von der Prüfung ausschließen.

Die Unbefangenheitsprobe umfasst folgende Punkte:

Anfassen des HF
Anfassen des Hundes durch den HH an den Ohren, am Fang und an den Pfoten
Der HF legt den Hund auf die Seite, was vom Hund toleriert werden muss
In Gegenwart des Hundes hantiert eine Person mit einem Ball oder Spielzeug
In Gegenwart des Hundes hantiert eine Person mit Hundefutter
Der Hund hat sich während der Unbefangenheitsprobe vollkommen „neutral“ (der Hund darf keine Verhaltensweisen wie Abwehrschnappen, Ängstlichkeit, Aggressionen zeigen) zu verhalten.


Leinenführigkeit:
Der Hund muss auf Körper/Sichtzeichen stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe seinem HF in allen Gangarten, Wendungen und in der Gruppe aufmerksam und dicht folgen. Bei der Leinenführigkeit ist die Leine in der rechten Hand zu halten und hat durchzuhängen. Der Hund muss gerade neben dem HF gehen und sich beim Anhalten selbständig, schnell und gerade neben den HF setzen. Dabei hat sich der Hund ruhig und aufmerksam zu verhalten. Bei den verschiedenen Gangarten ist darauf zu achten, dass jeweils eine deutliche Veränderung der Geschwindigkeit erkennbar ist: normales Gehen, schnelles Laufen und langsames Gehen. Der Gangartwechsel vom Lauf- in den langsamen Schritt hat ohne normale Übergangsschritte zu erfolgen.

Gruppe:
Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist jeweils in der Leinenführigkeit und in der Freifolge zu zeigen. Dabei muss jeweils mindestens einmal links und einmal rechts (z.B. in Form einer 8) um Personen gegangen werden. Es ist mindestens zweimal je Durchgang in der Nähe einer Person anzuhalten und diese zu begrüßen. Dem LR ist es freigestellt, eine Wiederholung zu fordern. Das Ableinen nach der Leinenführigkeit hat außerhalb der Gruppe in Grundstellung zu erfolgen.

Freifolge:
Die Freifolge des Hundes beginnt mit der Grundstellung vor der Gruppe und das Durchlaufen der Gruppe. Nach dem Verlassen der Gruppe in Freifolge ist eine erneute Grundstellung zur weiteren Prüfung einzunehmen. Danach folgt erneut der Ablauf nach variablem Schema (außer der Gruppe) in Freifolge.

Sitz:
Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund im Normalschritt (NS) geradeaus. Am Marker „Sitz“ hat sich der Hund auf einmaliges Körper/Sichtzeichen schnell und gerade zu setzen. Der Hund hat ruhig zu sitzen. Nach mind. 10-15 Sekunden geht der HF zügig mit Körper/Sichtzeichen an.

Halt:
Am Marker bleibt der Hundeführer stehen und der Hund sollte unaufgefordert eigenständig anhalten.

Platz:
Der Hundeführer bleibt am Marker stehen und bringt durch Körper-/Sichtzeichen den Hund ins Platz. Nach mindestens 10-15 Sekunden ist der Hund über Körper/Sichtzeichen ins „Sitz“ zu bringen und daraufhin zügig anzugehen.

Halt und Seite aus der Bewegung:
Am Marker „Halt + Seite“ hält der Hundeführer an und zeigt einen deutlichen Ausfallschritt zur Seite des Hundes. Der Hund sollte in gleicher Weise ruhig zur Seite treten und nah an der Seite des HF weitergehen. Unsicherheit und Meideverhalten führen zum Punktabzug.

Hier:
Der Hund wird am Marker „Hier“ freigegeben. Der HF entfernt sich ca. 3-5 Schritte vom Hund. Bei Blickkontakt wird der Hund mit Körper/Sichtzeichen „Hier“ herangeholt und sollte sich nahe dem HF ausrichten. Ggf. wird der Hund von einer zweiten Person gehalten. Anschließend geht der HF zügig zum nächsten Marker und der Hund sollte dem HF volle Aufmerksamkeit zeigen.

Rechte Wendung / linke Wendung:
Die Wendungen sollten am Marker in fließender Form einmal rechts herum und einmal linksherum gezeigt werden. Der Hund muss hierbei nah am Hundeführer laufen und sollte nicht zurück bleiben oder vorgehen.

Tempowechsel: Langsam – schnell – normal:
Der Tempowechsel beginnt mit dem normalen Tempo am Marker und ist in einem Wechsel von 5 Schritten in der Reihenfolge normal-schnell-langsam-normal zu zeigen. Die Übergänge müssen fließend gezeigt werden und der Hund darf nicht zum Stillstand kommen, noch vor laufen oder zurück hängen.

Verkehrsprüfungsteil

Allgemeines:
Die Übungen sollen im öffentlichen Verkehrsraum (Straße, Wege oder Plätze) mit mäßigem Verkehr durchgeführt werden. Der öffentliche Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden. Nur der zu prüfende Hund, sein Hundeführer, der Prüfungsrichter, gegebenenfalls auch der Prüfungsleiter sind in Aktion. Alle anderen Teilnehmer halten sich mit ihren Hunden abseits an einem geeigneten Ort auf Abruf bereit.

Radfahrer/Jogger von hinten und von vorne kommend fährt/läuft am Hund vorbei
Fußgänger von vorne und von hinten kommend geht am Hund vorbei
Entgegenkommender Hund geht vorbei
Personengruppe kommt entgegen und ist zu durchlaufen
Mensch in bedrohlicher/merkwürdiger Körperhaltung kommt entgegen Personen kreuzen vor dem Hund
Laut artikulierende Person kommt von vorne und geht vorbei
Neben dem Hund wird ein Regenschirm aufgespannt
In näherer Umgebung werden laute Geräusche erzeugt
Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr:
Auf dem Gehweg begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen angewiesenen Straßenabschnitt. Der LR folgt dem HF in angemessener Entfernung. Der Hund soll an der linken Seite des HF an lose hängender Leine - mit der Schulter in Kniehöhe des HF bleibend. Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber soll sich der Hund gleichgültig verhalten. Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten. Kurze Zeit später überholt den HF ein dicht von hinten vorbeifahrender Radfahrer/Jogger (Auftragsperson) auf dem Radweg oder auf der Fahrbahn. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem Radfahrer befindet. Im Vorbeifahren wird Klingelzeichen gegeben. Danach macht der HF kehrt, geht auf den LR zu, bleibt bei diesem stehen, begrüßt ihn mit Handschlag und unterhält sich mit ihm. Der Hund darf hierbei stehen, liegen oder sitzen, hat sich aber ruhig zu verhalten und darf die Person nicht kontrollieren. Es darf KEIN Kommando gegeben werden.

Verhalten des Hundes unter erschwerten Verkehrsverhältnissen:
Auf dem Gehweg bewegt sich der HF mit seinem Hund inmitten stärkeren Passantenverkehrs. Kreuzende und vorbeigehende Personen sollten den Hund unbeeindruckt lassen. (vorüber fahrende Züge an einer Bahnstrecke, Durchschreiten einer Unterführung, Straßenbahn usw.) Der Hund soll auch im starken Passantenverkehr und bei außergewöhnlichen Geräuschen seinem HF aufmerksam, willig und unbeeindruckt folgen. (Geeignete Örtlichkeiten für diese Übung: Belebte Plätze, Bahnhofshallen, Omnibusbahnhöfe usw.) Sichtkontakt zu Hunden und kreuzende Hunde, Kinder/Passanten etc. sollten den Hund unbeeindruckt lassen.

Anmerkung:

Es bleibt dem amtierenden Prüfungsrichter überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführt oder ob er alle Prüflinge nur einige Übungen absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.

§5     Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Deutscher Gebrauchshundeverband ist kostenlos.

Voraussetzung ist: Volljährigkeit

§6     Beendigung / Verlust der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar, sie endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verband.

Der Austritt kann jederzeit erklärt werden.

Ein Mitglied kann durch den Beschluss des Geschäftsführers aus dem Verband ausgeschlossen werden wenn es sich verbandsschädigend verhält oder gegen die Interessen des Verbandes verstößt.

§7     Organe des Verbandes

Geschäftsführer
stellvertretender Geschäftsführer

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