LHundG - Sachverständigenstelle
Der DGHV ist Sachverständigenstelle nach LHundG NRW und zur Durchführung und Erteilung von Sachkundebescheinigungen für Hunde bestimmter Rassen und für große Hunde nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW und § 11 Abs. 3 LHundG NRW berechtigt.
Ihr Ansprechpartner:
- Gerhard Wiesmeth - Hauptgeschäftsstelle NRW
Gebühren:
Sachkundenachweis für große Hunde gem. §11 LHundG -NRW - 39.- Euro
Sachkundenachweis für bestimmte Rassen §10 LHundG NRW - 39.- Euro
Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns unter: office@dghv.de