LHundG NRW - Sachverständigenstelle
Der DGHV ist als Sachverständigenstelle nach dem Landeshundegesetz NRW vom LAVE – Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW – zur Durchführung und Erteilung folgender Prüfungen anerkannt:
- zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen
für Hunde bestimmter Rassen und für große Hunde (nach §10 Abs. 3 LHundG NRW und § 11 Abs. 3 LHundG NRW)
und
- zur Durchführung von Verhaltensprüfungen
für Hunde bestimmter Rassen (nach §10 Abs. 2 LHundG NRW).
Ihre Ansprechpartner:
- Gerhard Wiesmeth - Hauptgeschäftsstelle NRW
- Petra Puderbach-Wiesmeth
Gebühren:
- Sachkundenachweis für große Hunde gem. §11 LHundG NRW - 39.- Euro
- Sachkundenachweis für bestimmte Rassen §10 LHundG NRW - 39.- Euro
- Verhaltensüberprüfungen für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 LHundG NRW - 189.- Euro
Terminvereinbarung
Prüfungen nach dem LHundG NRW
Beim DGHV können Sie sowohl Sachkundeprüfungen für große Hunde und Hunde bestimmter Rassen gemäß §§ 10 und 11 LHundG NRW als auch Verhaltensprüfungen für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 LHundG NRW ablegen.
Die Prüfungstermine werden individuell vereinbart. Es gibt keine festen Prüfungstermine.
Prüfungen finden im Raum 59368 Werne statt.
Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns unter: office@dghv.de
"Die vom LAVE anerkannten Sachverständigen und sachverständigen Stellen sind berechtigt, Verhaltensprüfungen zur Befreiung vom Anlein- und Maulkorbzwang für Hunde bestimmter Rassen und/oder Sachkundeprüfungen für Halter von großen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen durchzuführen. Diese Prüfungen sind den Prüfungen eines amtlichen Tierarztes gleichwertig."
Quelle: lave.nrw.de
