LHundG NRW - Sachverständigenstelle
Der DGHV ist als Sachverständigenstelle nach dem Landeshundegesetz NRW vom LAVE – Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW – zur Durchführung und Erteilung folgender Prüfungen anerkannt:
- zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen
für Hunde bestimmter Rassen und für große Hunde (nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW und § 11 Abs. 3 LHundG NRW)
und
- zur Durchführung von Verhaltensprüfungen
für Hunde bestimmter Rassen (nach § 10 A bs. 2 LHundG NRW).
Ihr Ansprechpartner:
- Gerhard Wiesmeth - Hauptgeschäftsstelle NRW
Gebühren:
- Sachkundenachweis für große Hunde gem. §11 LHundG -NRW - 39.- Euro
- Sachkundenachweis für bestimmte Rassen §10 LHundG NRW - 39.- Euro
- Verhaltensüberprüfungen für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 LHundG NRW - 189.- Euro
Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns unter: office@dghv.de
"Die vom LAVE anerkannten Sachverständigen und sachverständigen Stellen sind berechtigt, Verhaltensprüfungen zur Befreiung vom Anlein- und Maulkorbzwang für Hunde bestimmter Rassen und/oder Sachkundeprüfungen für Halter von großen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen durchzuführen. Diese Prüfungen sind den Prüfungen eines amtlichen Tierarztes gleichwertig."
Quelle: lave.nrw.de
