LHundG - Sachverständigenstelle
Der DGHV ist Sachverständigenstelle nach LHundG NRW und zur Durchführung von Verhaltensprüfungen nach §4 Abs.1 DVO LHundG NRW berechtigt.
Ihre Ansprechpartner:
- Stefanie Cramer - Zweigstelle Werne
- Gerhard Wiesmeth - Hauptgeschäftsstelle NRW
- Sachkundebescheinigungen LHundG
- Maulkorbbefreiung
- Befreiung von der Anleinpflicht
- Verhaltensprüfung für Hunde bestimmter Rassen
Gebühren:
Feststellung/Abnahme Sachkunde LHundG §10 und §11: 39.- Euro
Verhaltensüberprüfung LHundG §10-2: 189.- Euro
Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns unter: office@dghv.de oder telefonisch unter: 02389-40 277 27