Zum Hauptinhalt springen
  • Hundeverband für Deutschland

    Kompetent - Kritisch - Unabhängig

  • Hundeerziehung mit System

    ohne Mitgliedschaft

  • Hundeausbildung seit 1999

    ohne Sprache - ohne Gewalt - ohne Hilfsmittel

LHundG NRW - Sachverständigenstelle

Der DGHV ist als Sachverständigenstelle nach dem Landeshundegesetz NRW vom LAVELandesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW – zur Durchführung und Erteilung folgender Prüfungen anerkannt:


  • zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen
    für Hunde bestimmter Rassen und für große Hunde (nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW und § 11 Abs. 3 LHundG NRW)

und

  • zur Durchführung von Verhaltensprüfungen
    für Hunde bestimmter Rassen (nach § 10 A  bs. 2 LHundG NRW).


Ihr Ansprechpartner:

  • Gerhard Wiesmeth - Hauptgeschäftsstelle NRW

 

Gebühren:

  • Sachkundenachweis für große Hunde gem. §11 LHundG -NRW - 39.- Euro
  • Sachkundenachweis für bestimmte Rassen §10 LHundG NRW - 39.- Euro
  • Verhaltensüberprüfungen für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10 LHundG NRW - 189.- Euro


Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns unter: office@dghv.de


"Die vom LAVE anerkannten Sachverständigen und sachverständigen Stellen sind berechtigt, Verhaltensprüfungen zur Befreiung vom Anlein- und Maulkorbzwang für Hunde bestimmter Rassen und/oder Sachkundeprüfungen für Halter von großen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen durchzuführen. Diese Prüfungen sind den Prüfungen eines amtlichen Tierarztes gleichwertig."

Quelle: lave.nrw.de

Nach oben