LHundG NRW - Sachverständigenstelle
Der DGHV ist als Sachverständigenstelle nach dem Landeshundegesetz NRW vom LAVE – Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW – zur Durchführung und Erteilung folgender Prüfungen anerkannt:
Erteilung von Sachkundebescheinigungen
- für Hunde bestimmter Rassen und für große Hunde (nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW und § 11 Abs. 3 LHundG NRW)
und
zur Durchführung von Verhaltensprüfungen
- für Hunde bestimmter Rassen (nach § 10 A bs. 2 LHundG NRW).
Ihr Ansprechpartner:
- Gerhard Wiesmeth - Hauptgeschäftsstelle NRW
Gebühren:
- Sachkundenachweis - 39.- Euro
- Verhaltensüberprüfungen für Hunde - 189.- Euro
Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns unter: office@dghv.de
»Die vom LAVE anerkannten Sachverständigen und sachverständigen Stellen sind berechtigt, Verhaltensprüfungen zur Befreiung vom Anlein- und Maulkorbzwang für Hunde bestimmter Rassen und/oder Sachkundeprüfungen für Halter von großen Hunden oder Hunden bestimmter Rassen durchzuführen.
Diese Prüfungen sind den Prüfungen eines amtlichen Tierarztes gleichwertig.
Die Anerkennung als Sachverständige oder Sachverständiger bzw. sachverständige Stelle nach dem Landeshundegesetz NRW ist in der Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW geregelt.«
Quelle: www.lave.nrw.de
